.......das präparierte Opfer mundtod und wehrlos zu machen!
Straftaten wie Rechtsbeugung,Verfolgung
und Vollstreckung gegen Unschuldige,
Unterlassen der Amts- und Dienstpflicht,
die im Amt verübt werden,
aber auch Nötigung,usw.,
wurden hier schon gegen das präparierte Opfer,
aus Ämtern,Behörden,Dienststellen und Gerichten verübt.
So läuft z.B. gegen das präparierte Opfer immer noch eine
Nötigung durch Straftaten im Amt,
inform eines Verfahrens vor dem Vormundschaftsgericht,
das durch die Staw angestrengt wurde,
weil das präparierte Opfer sich gegen Schutzrechtsverletzungen,
inform von Anzeigen,
die das präparierte Opfer erstattet hatte,
zur wehr gesetzt hatte
und zur Wehr setzt.
Hier werden die Täter durch die Serhaltensweisen der Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz sogar noch dazu angestiftet,
weitere Straftaten gegen das präparierte Opfer zu verüben,
da den Tätern ja vcon seiten der Strafverfolgungsbehörden
und der Justiz,
quasi Straffreihiet garantiert wird!!!!
Beweisbare Fakten und Tatsachen!!!!!!!
Ist das etwa witzig?????
http://www.timecities.com/Members/todsch38259/mundtod-u-wehrlos.html