Freiheitsberaubung:
Bedrohung
Findet zum einen durch die nonverbale
und verbale Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation
und den Terror mit dem die Täter und Tatbeteiligten,
dem präparierte Opfer 24 Stunden am Tag,
in den Ohren liegen dadurch statt,
daß die Bewegungsfreiheit
und die Handlungsfreiheit hierdurch stark eingeschränkt wird.
Handlungs- und Bewegungsfreiheit,
kann das präparierte Opfer nur dann nutzen,
wenn die Täter
und Tatbeteiligten dieser Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung den Terror,
mit dem sie dem präparierte Opfer in den Ohren liegen,
weniger internsiv betrieben.
Je nach dem,
wie intensiv der Terror,
nonverbal und verbal,
durch die Täter und Tatbeteiligten,
dieser Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung,
gegen das präparierte Opfer,
mithilfe funktechnischer Sende-
und Empfangsanlagen,
betrieben wird,
wird auch die Bewegungsfreiheit
und Handlungsfreiheit des präparierte Opfer,
entsprechend stark eingeschränkt.
Das präparierte Opfer ist der Willkür
und Willfährlichkeit der Täter
und Tatbeteiligten ausgeliefert
und muß in jeder Minute damit rechnen,
daß die Täter und Tatbeteiligten,
den Terror auf den Frequenzen,
derart massiv betreiben,
sodaß das präparierte Opfer das nicht mehr aushalten kann,
zu Mord und Todschlag greift,
oder Selbstmord begeht.
Das präparierte Opfer wird damit bedroht,
daß man ihm.,
sollte er von der Menschenrechtsverletzung
und dem Terror,
dem er schutzlos ausgeliefert ist,
etwas verlautbaren lassen,
die Zurechnungsfähigkeit,
mithile der Psychatrei entziehen werden wird,
in der er schon im Jahre 1998 gewesen war
und das Glück gehabt hatte,
daß man dem präparierte Opfer,
damals die Zurechnungsfähigkeit noch nicht entzogen hatte!
Wäre das präparierte Opfer zu dem Zeitpunkt schon in Kenntnis gewesen,
von der Existens dieser Menschenrechtsverletzung,
wäre es vielleicht zu Verlautbarungen,
Seitens des präparierten Opfers gekommen
und man hätte dem präpariertem Opfer,
damals warscheinlich schon die Zurechnungsfähigkeit entzogen
und das präparierte Opfer wäre seit 1998,
bis hier und heute in der Psychatrie,
absolut mundtod und wehrlos gemacht.
Da das präparierte Opfer aber,
bis Ende 1999 noch nicht verbal terrorisiert wurde,
sondern bois zu dem Zeitpunkt nur nonverbalem Terror ausgeliefert war,
von dem das präparierte Opfer nichts mitbekommen hatte,
konnte das präparierte opfer in der Psychatrie,
natürlich auch nichts verlautbaren lassen!
Erst als die Täter Ende 1999 angefangen hatten,
den Terror gegen das präparierte Opfer,
auch noch zusätzlich auf den verbalen Terror auszuweiten,
zusätzlich zur nonverbalen, Beeinflussung,
Beeinträchtigung und Manipulation,
hatte das präparierte Opfer bmitbekommen,
daß das präparierte Opfer "nicht ganz allein" ist!!!
Die Straftaten, die verwirklicht werden(???)