Justiz und Strafverfolgungsbehörden sind durch die Existens dieser Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung erpressbar.
Diese Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung hat nichts mit Wahrheitsfindung zu tun,
sondern ermöglicht es kriminelle Machenschaften,
die u.a. auch gemeinschaftlich und organissiert betrieben werden,
betreiben zu können,
ohne, daß die Täter und Tatbeteiligten gefahr laufen dafür belangt werden zu können,
da sie Strafverfolgungsbehörden und Justiz,
mit Hilfe der Exiustens dieser Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung erpressen können,
in dem sie androhen, diese Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung auffliegen zu lassen,
wenn Justiz und Strafverfolgungsbehörden ihren Dienst-
und Amtspflichten folge leisten würden.
Auch aus diesem Grunde hat man aus der Allgemeinheit heraus,
die Offiziellen, nichtnur hier in diesem Land,
sondern auch europaweit und weltweit,
in die Pflicht zu nehmen,
die Existnes dieser Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung zuzugeben
und den Betrieb dieser Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubungen weltweit zu unterbinden.
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