ein Angriff
auf das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung
durch strafrechtlich
relevante Erpressung(§253STGB) berieben!!!
Kein Internetdienstanbieter
hat irgend einen
Account zu sperren,
oder irgendeinen Inhalt
zu löschen,
oder gar
upload zu filtern,
ohne eine
amtsrichterliche Verfügung
und damit
einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
da der Bürger
bis dahin
das Anrecht
auf die Unschuldsvermutung
haben muß!
Die Bringschuld
der Beweislast
liegt auf
der Seite
der Partei,
die den Inhalt
zensiert sehen will
und muß hierzu
eine amtsrichterliche Verfügung
und damit
einen Wahrheitsbeweis
durch ein
Gerichtsurteil nachweisen!
Kein Internetdienstanbieter
hat irgend einen
Account zu sperren,
oder irgendeinen Inhalt
zu löschen,
oder gar
upload zu filtern,
ohne eine
amtsrichterliche Verfügung
und damit
einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
da der Bürger
bis dahin
das Anrecht
auf die Unschuldsvermutung
haben muß!
Die Bringschuld
der Beweislast
liegt auf
der Seite
der Partei,
die den Inhalt
zensiert sehen will
und muß hierzu
eine amtsrichterliche Verfügung
und damit
einen Wahrheitsbeweis
durch ein
Gerichtsurteil nachweisen!
Erst wenn
die Strafverfolgungsbehörden,
faktisch und tatsächlich
eine Strafverfolgung
gegen den Betreiber
eines Accounts betreiben,
oder der Betreiber
dieses Accounts
diesen für
finanzrelevante Aktivitäten benutzt
und sei es
auch nur,
daß er
irgendeinen Premiumservice
auf den Account
drauf bucht,
ist es statthaft
und kein Angriff
auf das
verfassungsmäßig garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung!!!
Der Vermieter
kann auch
den Mieter
nicht aus
der Wohnung
raus werfen,
ohne Räumungsklage
und damit
Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil!
Oder, zum Beispiel
ein Gastronom
kann auch
niemanden raus schmeißen,
nur weil er
zum Beispiel
die falsche
Hautfarbe hat,
oder die
falsche Religionszugehörigkeit!
Das wäre
strafrechtlich relevante Beleidigung,
die von der
Tragweite her betrachtet
nicht mal
zu einem Bruchteil
an den
Schaden heranreicht,
den die
Dienstanbieter anrichten,
wenn sie
Accounts schließen,
unter irgendwelchen
fadenscheinigen Vorwänden
und ohne,
daß der Accountbetreiber
sich auch nur
im Geringsten
etwas vor
zu werfen hat!
Darum muß es
zu den bereits
existenten Beleidigungsparagraphen
auch noch zusätzlich
die existenzgefährdende Beleidigung
Der Vermieter
kann auch
den Mieter
nicht aus
der Wohnung
raus werfen,
ohne Räumungsklage
und damit
Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil!
Oder, zum Beispiel
ein Gastronom
kann auch
niemanden raus schmeißen,
nur weil er
zum Beispiel
die falsche
Hautfarbe hat,
oder die
falsche Religionszugehörigkeit!
Das wäre
strafrechtlich relevante Beleidigung,
die von der
Tragweite her betrachtet
nicht mal
zu einem Bruchteil
an den
Schaden heranreicht,
den die
Dienstanbieter anrichten,
wenn sie
Accounts schließen,
unter irgendwelchen
fadenscheinigen Vorwänden
und ohne,
daß der Accountbetreiber
sich auch nur
im Geringsten
etwas vor
zu werfen hat!
Darum muß es
zu den bereits
existenten Beleidigungsparagraphen
auch noch zusätzlich
die existenzgefährdende Beleidigung
als garantiertes
Schutzrecht geben,
die nicht
unter einer Freiheitsstrafe
von mindestens
drei Jahren
bestraft werden muß!!!
Dazu muß auch
das rechtswidirge Entfernen
von Inhalten
und Accounts,
resp. das
rechtswidirge Uploadfiltern
von Inhalten
ohne Wahrheitsbeweisdurch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterlicher Verfügung
gehören!!!
Wenn der Account
Schutzrecht geben,
die nicht
unter einer Freiheitsstrafe
von mindestens
drei Jahren
bestraft werden muß!!!
Dazu muß auch
das rechtswidirge Entfernen
von Inhalten
und Accounts,
resp. das
rechtswidirge Uploadfiltern
von Inhalten
ohne Wahrheitsbeweisdurch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterlicher Verfügung
gehören!!!
Wenn der Account
einzig und allein,
nur zum Zwecke
der freien Meinugsäußerung
benutzt wird,
da man
ja auch
zum Beispiel
das Recht
auf anonyme
Wahlbeteiligung hat,
kann es
nicht sein,
daß sich
der Bürger
die strafrechtlich
relevante Erpressung(§253STGB)
gefallen lassen muß,
mit derer er
zum Nennen
von personenbezogenen Informationen
erpreßt wird,
da ihm sonst
der Account
nicht wieder
frei geachaltet
werden wird!
Das ist
in Form
dieser strafrechtich
relevanten Erpressung
ein Angriff
auf das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung!
Was kann
der Betreiber
eines Accounts
für einen
strafrechtlich relevanten
Schaden anrichten?
Beleidigung durch
übelle Nachrede,
Verleumdung,
oder vulgäre Bezeichnung
der verletzten Person
mit irgendwelchen Schimpfwörtern???
Eine Strafanzeige
an die
nächste Staatsanwaltschaft
auf Grund
einer Schutzrechtsverletzung,
Ausfluß aus
den Persönlichkeitsrechten,
Beleidigungsparagraphen,
einer Schutzrechtsverletzung,
Ausfluß aus
den Persönlichkeitsrechten,
Beleidigungsparagraphen,
gegen "unbekannt"
weder die
jeweilige Staatsanwaltschaft
noch das
jeweilge Amtsgericht
braucht sich länger
als max.
eine Stunde
mit dem
jeweiligem Fall aufhalten
weder die
jeweilige Staatsanwaltschaft
noch das
jeweilge Amtsgericht
braucht sich länger
als max.
eine Stunde
mit dem
jeweiligem Fall aufhalten
und keine
drei Tage später
hat durch Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterlicher Verfügung,
der Dienstanbieter
unter Nennung
der Geschäftsnumer
des Amtsgerichts
und des Aktenzeichens
der Staatsanwaltschaft
entweder den
Inhalt zensiert,
oder aber
der User
wird beim Versuch
sich in
den Account
ein zu loggen
darauf hingewiesen,
daß dieser
gesperrt ist,
die IP
geloggt ist
und es
auf Grund
der tatsächlich
stattfindenden Strafverfolgung
keine Möglichkeit
mehr besteht
den Account
zu nutzen,
bis die Sache
geklärt ist!
Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung
garantiert in der
Mehrheit der Fälle,
das Rückverfolgen,
bis zum Rechner
von dem aus
gehandelt wurde.
Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung
garantiert in der
Mehrheit der Fälle,
das Rückverfolgen,
bis zum Rechner
von dem aus
gehandelt wurde.
Das ist
der einzigste
rechtstaatlich einwandfreie Weg!
Und das
nicht nur
im Zusammenhang
mit vermeindlichen Schutzrechtsverletzungen
im Zuge
irgendwelcher angeblicher Beleidigungen,
sondern auch
in allen
anderen Zusammenhängen,
wie zum Beispiel,
Urheberrecht, Volksverhetzung,
Anstiften zu Straftaten,
oder was
auch immer
mit Hilfe
eines derartigen Accounts
bei solch
einem Dienstanbieter
betrieben werden könnte!
Das was hier
in der Praxis,
aber betrieben wird,
ist nichts weiter
als eine Straftat
und ein Angriff
auf die
verfassungsmäßig
garantierten Rechte
garantierten Rechte
des Bürgers,
der sich
nichts vor
zu werfen hat,
und ein
Anrecht hat
Anrecht hat
auf die Unschuldsvermutung,
bis es
zu einem Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung
gekommen ist!!!
Und damit
hat kein
Internetdienstanbieter irgendeinen
Account zu sperren,
oder irgendeinen Inhalt
zu löschen,
oder gar
upload zu filtern,
ohne eine
amtsrichterliche Verfügung
und damit
einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
da der Bürger
bis dahin
das Anrecht
auf die Unschuldsvermutung
haben muß!!!
Und damit
hat kein
Internetdienstanbieter irgendeinen
Account zu sperren,
oder irgendeinen Inhalt
zu löschen,
oder gar
upload zu filtern,
ohne eine
amtsrichterliche Verfügung
und damit
einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
da der Bürger
bis dahin
das Anrecht
auf die Unschuldsvermutung
haben muß!!!