Da die Tatbeteiligten
und Täter
dieser Menschenrechtsverletzung
bereits kurz
vor der Jahrtausendwende
von der Psychiatrie
vor Ort
eine klare Absage
erhalten haben
und ihnen
unmißverständlich zu verstehen
gegeben wurden ist,
daß die Psychiatrie
vor Ort
kein Interesse
daran hat,
sich an
dem Terror,
der in Tötungsabsicht
gegen das
präparierte Opfer
betrieben wird
und dem Beseitigen
des präparierten Opfers
zu beteiligen,
versuchen die Tatbeteiligten
und Täter
durch latentes
und permantes
unterschwelliges Terrorisieren
und Schädigen,
das präparierte Opfer
doch noch
in die
Psychiatrie abzudrängen
und wenn es
erst einmal nur
ein "Betreuer" ist,
weil das präparierte Opfer
ja angeblich
alleine nicht mehr
klar kommen würde!
Kanzleien wimmeln das Opfer ab!
Strafanzeigen werden abgewimmelt!
Und das obwohl
das präparierte Opfer
eindeutig und unmißverständlich
eindeutig im Recht ist!
Schadensbegrenzung durch Qualifikation
die das
präparierte Opfer anstrebt,
damit die Täter
und Tatbeteiligten
dem Opfer
so wenig Schaden
wie irgend möglich
zufügen können,
trotz der Beeinträchtigung
auf den Frequenzen,
Funkimpulse, Störgeräuschkulisse
und permanente
und unentwegte
verbale Reizerei
und Provoziererei,
mit der
die Täter
dem Opfer
nicht eine Sekunde
24h Stunden
am Tag
auch nur
eine Sekunde
in Ruhe lassen;
wird systematisch unterbunden,
da man
das Opfer ja
ansonsten nicht
in die Psychiatrie
abdrängen kann!
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