Findet zum einen durch die nonverbale
und verbale Beeinträchtigung,
Beeinflussung und Manipulation
und den Terror mit dem die Täter und Tatbeteiligten,
dem präparierte Opfer 24 Stunden am Tag,
in den Ohren liegen dadurch statt,
daß die Bewegungsfreiheit
und die Handlungsfreiheit hierdurch stark eingeschränkt wird.
Handlungs- und Bewegungsfreiheit,
kann das präparierte Opfer nur dann nutzen,
wenn die Täter
und Tatbeteiligten dieser Bürger-,
Menschenrechtsverletzung und Freiheitsberaubung den Terror,
mit dem sie dem präparierte Opfer in den Ohren liegen,
weniger internsiv betrieben.
Je nach dem,
wie intensiv der Terror,
nonverbal und verbal,
durch die Täter und Tatbeteiligten,
dieser Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung,
gegen das präparierte Opfer,
mithilfe funktechnischer Sende-
und Empfangsanlagen,
betrieben wird,
wird auch die Bewegungsfreiheit
und Handlungsfreiheit des präparierte Opfer,
entsprechend stark eingeschränkt.
Das präparierte Opfer ist der Willkür
und Willfährlichkeit der Täter
und Tatbeteiligten ausgeliefert
und muß in jeder Minute damit rechnen,
daß die Täter und Tatbeteiligten,
den Terror auf den Frequenzen,
derart massiv betreiben,
sodaß das präparierte Opfer das nicht mehr aushalten kann,
zu Mord und Todschlag greift,
oder Selbstmord begeht.
http://www.timecities.com/Members/todsch38259/verw-strft.html