Diverse Straftaten im Amt,
die in nötigender Absicht,
gegen das präparierte Opfer,
bis hier und heute,
mit der Zielsetzung betrieben wurden,
die Täter und Tatbeteiligten,
bei der Bürger-,Menschenrechtsverletzung
und Freiheitsberaubung,
nach besten Kräften zu unterstützen,
mußte sich das präparierte Opfer bisher gefallen lassen.
So wurden schon diverse rechtswidrige Strafverfahren,
gegen das präparierte Opfer,
inform von Rechtsbeugung
und Verfolgung
und Vollstreckung gegen Unschuldige,
in nötigender Absicht,
zum Nachteil des präparierte Opfer betrieben,
mit der Zielsetzung das präparierte Opfer einzuschüchtern
und von der Wahrung seiner Interessen abzuhalten.
Man weigert sich regelmäßig Täter,
die eindeutige Straftaten gegen das präparierte Opfer verüber,
zu überführen und vor die Justiz zur Aburteilung zu bringen
und vordert damit quasi dazu auf,
weitere Straftaten gegen das präparierte Opfer zu verüben,
da diese ja ohnehin,
durch die Bank weg,
straffrei belieben werden.
Dann will man das präparierte Opfer mithilfe der Psychatrie,
mundtod und wehrlos machen,
indem man ein rechtswidriges Verfahren,
gegen das präparierte Opfer betreibt.
http://www.timecities.com/Members/todsch38259/verw-strft.html